Rechtliches

Rechtliches Teil 1: Einordnung

Bevor Du einen Dienstleister beauftragst, Dein Zine zu drucken oder selbst druckst, solltest Du ein paar wichtige Spielregeln kennen, die es zu beachten gilt. Welche das sind, erfährst Du hier in dieser Artikel-Strecke.

Disclaimer – keine Rechtsberatung

Da ich weder Anwalt noch Jurist bin, schließe ich jegliche Haftung für den Inhalt dieses Textes aus. Die Informationen wurden nach bestem Gewissen recherchiert und zusammengefasst, Fehler sind jedoch nicht ausgeschlossen. Informiere dich daher am besten bei einem Anwalt über die aktuellen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Druckwerken.

Zunächst geht es erst einmal um die rechtliche Einordnung. Was genau ist ein Zine aus rechtlicher Sicht?

Zines sind typischerweise nicht-kommerzielle oder geringauflagige Publikationen, die sich durch ihre unabhängige und oft experimentelle Natur auszeichnen.
Aus rechtlicher Sicht fallen sie aber, sobald sie vervielfältigt und verbreitet werden, unter den Oberbegriff “Druckwerke” oder “Medienwerke”.
Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) definiert ein “Werk” als eine “persönliche geistige Schöpfung”.
Ein Zine, das originelle Texte, Zeichnungen, Fotos, Grafiken, Layouts oder andere kreative Inhalte enthält, erfüllt diese Kriterien in der Regel.
Auch eine Schülerzeitung ist ein Druckwerk oder eine Firmenbroschüre.

Der Urheberrechtsschutz für solche Werke entsteht automatisch und unentgeltlich mit der Schöpfung des Werkes, ohne dass eine formale Anmeldung oder Registrierung erforderlich ist.
Diese automatische Entstehung des Urheberrechtsschutzes ist ein großer Vorteil für Zine-Maker, da ihre kreativen Inhalte ohne großen Aufwand geschützt sind.

Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass dieselbe Sorgfalt walten muss, wenn Inhalte Dritter verwendet werden, da diese ebenfalls automatisch geschützt sind. Dies ist eine direkte Verpflichtung, die sich aus dem Schutz des eigenen Werkes ergibt und die Notwendigkeit dieser Artikelserie begründet.

Wie geht es weiter?

  • Die Impressumspflicht für Zines
  • Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB)
  • Urheberrecht
  • Jugendschutz
  • Hatespeech, Verleumdung
  • Gewerbeanmeldung und Steuern

Dieser Artikel erschien zuerst auf Foto-Zine.de. Dort veröffentliche ich regelmäßig Beiträge über Fotografie, Fotobücher und Zines. Falls Dich das Thema interessiert, schau gerne dort vorbei!