Ein Impressum dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz, indem es Betreiber von Publikationen verpflichtet, bestimmte Informationen über sich selbst offenzulegen.
Dies gilt nicht nur für Webseiten, Bücher oder Zeitungen, sondern auch für Druckwerke wie z.B. Zines. Entscheidend ist, in welchem Umfang die Publikation vertrieben wird.
Unabhängig davon ist es immer ratsam, ein Impressum anzulegen.
Disclaimer – keine Rechtsberatung
Da ich weder Anwalt noch Jurist bin, schließe ich jegliche Haftung für den Inhalt dieses Textes aus. Die Informationen wurden nach bestem Gewissen recherchiert und zusammengefasst, Fehler sind jedoch nicht ausgeschlossen. Informiere dich daher am besten bei einem Anwalt über die aktuellen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Druckwerken.
Gedruckte Zines
Zeitungen, Magazine und Zeitschriften benötigen, unabhängig davon, ob sie von einem Verlag oder selbst herausgegeben werden, ein Impressum. Dies ist in den Landespressegesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt, was zu regionalen Unterschieden führen kann.
Eine Ausnahme sind sog. harmlose Druckwerke wie z.B. Preislisten, Programmzettel oder Werbedrucksachen, die von der Impressumspflicht ausgenommen sein können.
Ein Zine, das jedoch redaktionelle, journalistische oder, wie in unserem Fall, künstlerische Inhalte (Fotografien) enthält und über einen rein privaten oder familiären Kreis hinaus verbreitet wird, fällt in der Regel nicht unter diese Ausnahmen und ist impressumspflichtig.
Digitale Zines
Auch Zines, die als E-Zines, PDF oder auf Websites online zugänglich gemacht werden, unterliegen der Impressumspflicht. Diese ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV). Die Pflicht gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste sowie für Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Dabei kann schon ein Werbebanner oder ein Affiliatelink eine Impressumspflicht begründen und kann hier schnell zur Falle werden. Zine-Maker sollten daher im Zweifelsfall immer ein Impressum anlegen! Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit bis zu 50.000 € geahndet werden.
Inhalte des Impressums
Die erforderlichen Angaben im Impressum unterscheiden sich je nach Art der Publikation:
für gedruckte Zines (gemäß Landespressegesetzen)
- Name oder Firma und vollständige Postanschrift des Verlegers bzw. des Verfassers oder Herausgebers bei Selbstveröffentlichung
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Webseite (falls vorhanden)
- Name oder Firma und Anschrift der Druckerei
- Erscheinungsjahr
- Optional, aber empfohlen: Verfasser oder Redaktion v.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts). Bei mehreren verantwortlichen Redakteuren ist genau darzulegen, wer für welchen Teil verantwortlich ist.
- Je nach Bundesland können weitere Angaben, z.B. zu Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen, vorgeschrieben sein.
für digitale Zines (DDG/MStV)
- Name oder Firma und vollständige Postanschrift des Diensteanbieters (keine Postfachadresse, Packstation oder virtuelles Büro)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Bei juristischen Personen: Rechtsform und Name/Anschrift des Vertretungsberechtigten
- Ggf. Registereintragung (z.B. Handels- oder Genossenschaftsregister) mit der jeweiligen Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden
- Für journalistisch-redaktionelle Inhalte: Name und Anschrift des Verantwortlichen im Sinne des Presserechts.
Wo muss das Impressum platziert werden?
Die Platzierung des Impressums ist ebenso wichtig, wie sein Inhalt:
für gedruckte Zines (gemäß Landespressegesetzen)
Wenn das jeweilige Landespressegesetz keine spezifische Platzierung vorschreibt, kann das Impressum frei gewählt werden, z.B. am Anfang oder Ende der Publikation.
für digitale Zines (DDG/MStV)
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Zwei-Klick-Lösungen sind schon bedenklich und sollten vermieden werden.
Fazit:
Als Webseiten-Betreiber hat man schon länger die Impressumspflicht auf dem Schirm. Ähnliche Spielregeln gelten auch für Zines. Verstöße können Bußgelder oder Abmahnungen mit sich bringen. Nicht nur der Staat, sondern auch private Akteure, die ein wirtschaftliches Interesse an der Einhaltung der Regeln haben, stellen ein Risiko dar. Informiere dich und lass dich ggf. von einem Anwalt beraten, wenn du dir unsicher bist – wie bereits zu Anfang erwähnt, kann ich keine Rechtsberatung leisten und schließe jegliche Haftung für den Inhalt dieses Artikels aus.
Dieser Artikel erschien zuerst auf Foto-Zine.de. Dort veröffentliche ich regelmäßig Beiträge über Fotografie, Fotobücher und Zines. Falls Dich das Thema interessiert, schau gerne dort vorbei!
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