Rechtliches

Rechtliches Teil 3: Pflichtabgabe DNB

Als ich mich mit den Pflichtabgaben an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) befasst habe, staunte ich nicht schlecht über den großen Umfang dieser Regelung. Die DNB hat den Auftrag, das kulturelle Erbe Deutschlands zu sammeln, zu archivieren und für die Nachwelt zu erhalten. Dies betrifft alle in Deutschland veröffentlichten Medienwerke sowie bestimmte im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Werke. Dieser Auftrag ist im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek sowie in der dazugehörigen Pflichtablieferungsverordnung verankert.

Disclaimer – keine Rechtsberatung

Da ich weder Anwalt noch Jurist bin, schließe ich jegliche Haftung für den Inhalt dieses Textes aus. Die Informationen wurden nach bestem Gewissen recherchiert und zusammengefasst, Fehler sind jedoch nicht ausgeschlossen. Informiere dich daher am besten bei einem Anwalt über die aktuellen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Druckwerken.

Die Ablieferungspflicht betrifft alle Unternehmen, Institutionen oder Personen, die das Recht haben, ein Medienwerk (z. B. ein Zine) zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, und die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Somit sind auch Selbstverleger und unabhängige Zine-Macher eingeschlossen. Der Sammelauftrag der DNB umfasst sowohl gedruckte Werke als auch unkörperliche Medienwerke (E-Zines).

Die Existenz einer ISBN-Nummer ist für die Ablieferungspflicht unerheblich. Grundsätzlich ist jedes elektronische Schriftwerk ablieferungspflichtig, sofern keine spezifische Befreiung vorliegt.

Die entscheidende Frage ist, ob es sich um eine “Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung” von Deutschland aus handelt.

Die Rolle der Auflage

Die Auflagenhöhe spielt eine entscheidende Rolle für die Pflicht zur Ablieferung physischer Exemplare.

Standardfall

Für körperliche Medienwerke, die nicht unter eine der Ausnahmen fallen, sind in der Regel zwei Pflichtexemplare abzugeben. Es gibt zwei Standorte der DNB, die je nach Bundesland für die Abgabe infrage kommen.

Nach Leipzig abgeliefert werden
Deutsche Nationalbibliothek, Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig
Veröffentlichungen aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Nach Frankfurt am Main abgeliefert werden
Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main

Veröffentlichungen aus Baden-Würtremberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Geringe Auflage (unter 25 Exemplare)

Medienwerke, die in einer Auflage von weniger als 25 Exemplaren erscheinen, sind grundsätzlich von der Ablieferungspflicht für physische Exemplare befreit. Wenn du also nur 24 Zines druckst, musst du keine Pflichtexemplare abliefern. Wenn du jedoch weitere Exemplare druckst, weil dein Zine so gut läuft, sind die Pflichtexemplare fällig. Dies kannst du umgehen, indem du dein Zine als „2. Auflage” deklarierst und entsprechend kennzeichnest. Für die neue Auflage gilt dann aber wieder die 25-Exemplare-Regelung.

Wichtige Ausnahme für „Print on Demand“

Diese Befreiung gilt nicht für Werke, die auf Anforderung oder Bestellung einzeln verbreitet werden. Sie unterliegen der Ablieferungspflicht. Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt sie zunächst in der Regel in digitaler Form als Netzpublikation. Sobald die Auflage 25-mal gedruckt wurde, wird jedoch die Ablieferung von zwei physischen Exemplaren erwartet.
 Tipp: Der Print-on-Demand Anbieter EPUBLI kümmert sich automatisch um die Pflichtexemplare und versendet diese kostenlos an die DNB.

Medienwerke mit bis zu vier Druckseiten Umfang

Diese sind ebenfalls von der Ablieferungspflicht ausgenommen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein klassisches, achtseitiges Mini-Zine abgabepflichtig ist, sofern die Auflage mehr als 25 Stück beträgt.

Weitere Ausnahmen

Ausgenommen sind Medienwerke, die nur an bestimmte Personen verteilt werden, beispielsweise interne Vereinsmitteilungen oder Drucksachen für gewerbliche oder private Zwecke, die nicht der Öffentlichkeit dienen.

Digitale Formate

E-Zines oder PDFs, die als unkörperliche Medienwerke oder Netzpublikationen öffentlich zugänglich gemacht werden, sind ebenfalls abgabepflichtig. Die Ablieferung erfolgt in der Regel über ein Webformular auf der Website der DNB. Dort werden die notwendigen Daten zur Publikation eingetragen und die Datei hochgeladen. Erscheint ein Zine sowohl in gedruckter Form als auch als E-Zine, muss jede Form separat abgeliefert werden. Das bedeutet, dass die Online-Veröffentlichung eines E-Zines eine Abgabepflicht mit sich bringt – selbst wenn es kostenlos ist und unabhängig von der physischen Auflage!

Medienwerk-Typ

Auflage

Ablieferungspflicht

Anmerkung

Gedrucktes Zine
(traditioneller Druck)

< 25 Exemplare

Nein

Gilt nicht für Dissertationen, Habilitationsschriften oder On-Demand-Werke.

Gedrucktes Zine
(traditioneller Druck)

=,> 25 Exemplare

Ja, 2 physische Exemplare

Ablauf innerhalb einer Woche nach Beginn der Verbreitung.

Gedrucktes Zine
(Print on Demand)

Jede Auflage (auch < 25 pro Einzelbestellung)

Ja, in der Regel digital als Netzpublikation

Bei kumulativ 25 oder mehr physischen Exemplaren sind zusätzlich 2 physische Exemplare abzuliefern.

Digitales Zine
(e-Zine, PDF,Website)

Unabhängig von Auflage

Ja, als Netzpublikation

Auch wenn gleichzeitig als Druckwerk erschienen, Ablieferung innerhalb einer Woche nach öffentlicher Zugänglichmachung.

Medienwerk mit bis zu 4 Druckseiten Umfang

Unabhängig von Auflage

Nein

Gilt nicht für zusammengehörige Werke, kartografische Werke, Musikalien, Dissertationen, Habilitationsschriften.

Verfahren und Fristen

Frist

Die Ablieferung muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Verbreitung bzw. Veröffentlichung erfolgen.

Verfahren

Nach einer einmaligen Registrierung bei der DNB kann die Ablieferung über ein Webformular erfolgen. Zugangsbeschränkungen wie Passwortschutz bei E-Zines o. Ä. sind aufzuheben.

Regionale Pflichtexemplarrecht

Neben der Deutschen Nationalbibliothek haben auch die Landesbibliotheken der Bundesländer ein regionales Pflichtexemplarrecht. Die genauen Bedingungen hierfür sind auf Landesebene geregelt. Es empfiehlt sich, sich hier entsprechend zu informieren.

Nichtbeachtungen der Ablieferungspflicht

Zine-Maker, die sich nicht an die oben genannten Regelungen halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die Abgabepflicht ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine ernstzunehmende gesetzliche Vorschrift!

Vorteile

Aus Interesse habe ich mir die Seiten der Deutschen Nationalbibliothek und der entsprechenden Landesbibliotheken genauer angeschaut und auch in den Archiven gestöbert. Dabei kann man die öffentlich zugänglichen Datenbanken mit verschiedenen Suchfiltern durchsuchen, was wirklich Spaß macht. Ich habe beispielsweise nach dem städtischen Mitteilungsblatt zum Zeitpunkt meiner Geburt gesucht und wurde schnell fündig. Einige Exemplare können online betrachtet werden, andere können nach Anmeldung bei der DNB vor Ort gesichtet werden.

Weitere Infos

Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek

Deutsche Nationalbibliothek

Unterseite zur Sammlung körperlicher Medienwerke

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